Spielausschuss
Der Spielausschuss setzt sich zusammen aus dem Eishockeyobmann oder seinem Stellvertreter und zwei Beisitzern. Die zwei Beisitzer werden vom Eishockeyobmann oder seinem Stellvertreter aus den Regional-Obleuten berufen. Ein Beisitzer darf nicht für eine Entscheidung berufen werden, wenn ein Sachverhalt seine Region oder seine Spielgruppe betrifft.
Der Spielausschuss ist die zweithöchste Instanz im Verwaltungsverfahren und wird vom Eishockeyobmann oder seinem Stellvertreter einberufen und geleitet.