Jugendausschuss
Der Nachwuchsausschuss setzt sich zusammen aus dem Jugendobmann und den fünf Regionaljugend-Obleuten sowie beratend durch die Landestrainer und dem Eishockeyobmann. Er wird vom Jugendobmann einberufen und geleitet.
Der Nachwuchsausschuss ist zuständig für den ordnungsgemäßen Ablauf des Nachwuchsspielbetriebes, für Sichtungs- und Talentförderungslehrgänge, für Organisation und Abwicklung von BEV-Auswahlspielen sowie für Vereinsjugendleiterlehrgänge. Er kann diese Aufgaben auch auf einzelne Mitglieder des Nachwuchsausschuss übertragen. Alle über Routinemaßnahmen hinausgehenden Vorhaben sind der Eishockeykommission zur Genehmigung vorzulegen.