Der Schiedsrichterausschuss setzt sich zusammen aus dem Schiedsrichterobmann, den fünf Regionalschiedsrichter-Obleuten und dem Leiter der Schiedsrichter-Coachinggruppe. Er wird vom Schiedsrichterobmann einberufen und geleitet. Einen Stellvertreter für den Obmann wählt der Ausschuss aus seiner Mitte.
Der Schiedsrichterausschuss ist verantwortlich für Schiedsrichterbeobachtung und Einteilung. Er kann diese Aufgaben auch auf einzelne Mitglieder des Schiedsrichterausschusses übertragen. Alle über Routinemaßnahmen hinausgehenden Vorhaben sind der Eishockeykommission zur Genehmigung vorzulegen.
Der Schiedsrichterausschuss beschließt die Schiedsrichterordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist. Sie regelt insbesondere die Organisation, die Pflichten und Rechte, die Aus- und Fortbildung, die Lizenzerteilung und deren Entzug und den Einsatz der Schiedsrichter. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch das Präsidium.