Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvertreter*innen,

vorneweg möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich bei Ihnen, auch im Namen des gesamten Team BEV, ganz herzlich zu bedanken. Vielen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz in diesen sehr herausfordernden Zeiten! Vielen Dank für die partnerschaftliche Zusammenarbeit! Die zu bewältigten Aufgaben erfordern von uns allen große Anstrengungen, die oftmals weit über das erforderliche Maß hinausgehen. Die Rückmeldungen aus den Vereinen bestätigen uns, dass die Entscheidungen, an den unterschiedlichen Formaten unseres Spielbetriebs festzuhalten, richtig waren und nicht die Saison zu unterbrechen, oder gar abzubrechen. Viele Vereine freuen sich über einen überaus großen Zulauf in den Laufschulen, der sogar Clubs an ihre Kapazitätsgrenzen gebracht hat. Die Randsportart Eishockey boomt und leistet in diesen Zeiten außerordentliches und ich bin persönlich sehr stolz, ein Teil davon zu sein. Nun gilt es für die kommenden Wochen bis zum Saisonende, noch mal alle Kräfte zu bündeln, damit wir gemeinsam diese Spielzeit zu einem guten Ende führen.

 

Im Hinblick auf die immer wiederkehrende Herausforderung die Mindestspielstärken gewehrleisten zu können, hat die Eishockeykommission des Bayerischen Eissport-Verband e.V. entschieden, dass ab sofort für die restliche Saison 2021/22 alle Anträge auf Reduzierung der Mindestspielstärke, gemäß Ziffer 3.1.2 der Durchführungsbestimmungen, kostenneutral zu behandeln sind und auch die Reglementierung auf zwei (2) Meisterschaftsspiele pro Altersklasse aufgehoben wird. Die Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind formlos per E-Mail an den Spielgruppenleiter zu richten. Nachfolgend die entsprechende Textpassage aus den Durchführungsbestimmungen, die durch den Beschluss der Eishockeykommission bis zum Saisonende 2021/22 in abgeänderter Form gültig sind.

3.1.2 Mindest-Spielstärke

In den Altersklassen U15 und U13 kann auf Antrag beim Spielgruppenleiter die Mindestspielstärke für 2 Meisterschaftsspiele pro Wettkampfsaison gegen die Gebühr in Höhe von je 75,00 € auf minimal 10 + 1 beantragt werden. Der Antrag ist mindestens 48 Stunden vor Beginn des Spiels beim Spielgruppenleiter zu stellen.

Für die Altersklassen U13 und U15 wird die Mindestspielstärke für Freundschaftsspiele auf 10+1 festgesetzt. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Mannschaften, die eine niedrigere Spielstärke haben.

Für die Altersklassen U11 und U9 gilt: Bei einer Unterschreitung der Mindestspielstärke ist ein Freundschaftsspiel durchzuführen. Es sei denn, der betreffende Verein kann eine Ausnahmegenehmigung für das betreffende Meisterschaftsspiel vorlegen. Ausnahmegenehmigungen sind von den Vereinen mindestens 48 Stunden vor Beginn des Turniers oder Meisterschaftsspiel beim Spielgruppenleiter zu beantragen. Eine Zusatzmeldung zum Spielbericht ist zu erstellen.