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Allgemeine Informationen zum Spielerpass

Für die Saison 2023/2024 gelten folgende Altersklassen

- Senioren                 Jahrgang 2003 und älter
- Junioren U20          Jahrgang 2004 / 2005 / 2006
- Jugend U17            Jahrgang 2007 / 2008
- Schüler U15            Jahrgang 2009 / 2010
- Knaben U13            Jahrgang 2011 / 2012
- Kleinschüler U11     Jahrgang 2013 / 2014
- Kleinstschüler U9    Jahrgang 2015 / 2016 (mind. Vollendung 6. Lebensjahr)
- Bambini U7             Jahrgang 2017/ 2018/ 2019 (mind. Vollendung 5. Lebensjahr)

Bitte überprüfen Sie alle Spielerpässe auf ihr Ablaufdatum 31.05.2023 und auf die richtige Altersklasse

Die Altersklasse, in der der Spieler sich befindet, muss auf dem Pass vermerkt sein, nicht die Altersklasse, in der der Spieler zusätzlich eingesetzt werden könnte. Bitte reichen Sie zur Passverlängerung im Nachwuchs Formblatt 4, ein neues Lichtbild und den abgelaufenen Spielerpass ein. Bei Vereinswechseln und Altersumschreibungen auf Senioren reichen Sie bitte noch zusätzlich Formblatt 5 und 6 mit ein.Bei Neuausstellungen reichen Sie bitte Formblatt 4, 5 und 6, ein Lichtbild, sowie die Kopie vom Ausweis ein. Eine Kopie der Geburtsurkunde ist nicht ausreichend, da ein Nachweis eingereicht werden muss, aus dem die Staatsangehörigkeit hervor geht. Passunterlagen können ab sofort eingereicht werden, die Bearbeitung beginnt zum 01.06.2023 (Beginn der Saison 2023/2024).

Förderlizenzen + Hochspielen + Over Age + Wechselspieler + Festspieler

Für den Spielbetrieb im LEV Bayern gelten folgende Regelungen:

Förderlizenz

Die Förderlizenzregelung für die Altersklassen U20 bis U13 ist zwischen Bayernliga und Landesliga und zwischen der Landesliga und Bezirksliga ist möglich. Es dürfen 5 Förderlizenzen (incl. Torhüter) innerhalb einer Saison beantragt werden, drei Spieler (incl. Torhüter) dürfen zum Einsatz kommen. Förderlizenzen dürfen einmal in der Saison getauscht werden. Für die AK U11 ist eine Förderlizenz nur einseitig von der Leistungsklasse B zu einem Verein in die Leistungsklasse A möglich. Für die Altersklasse U9 ist keine Förderlizenzregelung vorgesehen.

Ab dieser Saison 23/24 ist eine FöLi im Nachwuchsbereich mit dem DEB auch wieder von „oben“ nach „unten“ möglich, d.h. Vereine der U 20 und U 17 Bayernliga können von Ihrem DEB-Kooperationspartner der DNL oder der U 17 Bundesliga Förderlizenzspieler erhalten.

Bitte beachten Sie, dass eine FöLi nur für die Jahrgänge 2006 und 2008 möglich ist. Förderlizenzen, die von „unten“ nach „oben“ gegeben werden, ist für alle Jahrgänge der U 17 und der U 20 möglich. Gerne stehe ich Ihnen hier bei Rückfragen zur Verfügung.

Hochspielen

Es können beide Jahrgänge (bei Junioren drei Jahrgänge) in allen Ligen eine Altersklasse nach oben spielen.

Over-Age

- U20 Over Age Spieler: Jahrgang 2003
- U17 Over Age Spieler: Jahrgang 2006 (dieser Spieler muss FEST bei der U 17 gemeldet werden und darf max. 3 mal in der U 20/Senioren eingesetzt werden.)

Beim vierten Einsatz in der U20/Senioren ist dieser Spieler nicht mehr für die U17 spielberechtigt. Voraussetzung für diese Regelung ist, dass der betreffende Verein nicht in der U17 Bayernliga spielt. Der Antrag für Over-Age Spieler (5 Spieler incl. Torhüter) muss bis 15.09. gestellt werden, der Spieler muss in der letzten Saison überwiegend für den antragstellenden Verein spielberechtigt gewesen sein, es wird hier der Zeitraum vom 15.08. – 15.04. zur Berechnung herangezogen. Die Over-Age Regelung ist Satzungsbestandteil der DEB Spielordnung, in Art. 51, Ziffer 3 verankert und kann daher nicht vom BEV geändert werden.

Mädchen in männlichen Nachwuchsmannschaften

- Mädchen, der Jahrgänge 2005 und 2006 dürfen mit männlichen Spielern in der AK U17 spielen,
- Mädchen, der Jahrgänge 2007 und 2008 dürfen mit männlichen Spielern in der AK U15 spielen und
- Mädchen des Jahrgangs 2010 dürfen mit männlichen Spielern in der AK U13 spielen.

Änderung Durchführungsbestimmungen - Wechselspieler und Festspieler – VORAB Information

3.1.12 Mehrere Mannschaften in einer Altersklasse (Nachwuchs) 
Die II, wenn vorhanden auch die III. Mannschaft, spielen in der jeweils unteren Klasse in verschiedenen Gruppen. In den Altersklassen U11 und U9 spielen die Mannschaften in verschiedene Gruppen. In den Altersklassen U20 und U17 können bis zu 5 Feldspieler und 2 Torhüter als Wechselspieler fest gemeldet werden. Diese müssen in den Mannschaftsmeldelisten mit „WS“ gekennzeichnet werden. In den Altersklassen U15, U13, U11 und U9 müssen bei der Mannschaft I und II 13 Feldspieler und 1 Torhüter fest gemeldet werden und dürfen nicht in der Mannschaft II oder III zum Einsatz kommen, unabhängig, ob die Mannschaft II oder III eine Spielgemeinschaft ist. (Diese Regelung trifft nur zu, wenn 3 Mannschaften einer Altersklasse zum Spielbetrieb gemeldet werden. Bei zwei Mannschaften in einer Altersklasse müssen 13 Feldspieler und 1 Torhüter in der Mannschaft I fest gemeldet werden). Die Spieler und Torhüter, die in der Mannschaft II gemeldet sind, können in der Mannschaft I eingesetzt werden. Die Spieler und Torhüter, die in der Mannschaft III gemeldet sind, können in der Mannschaft II eingesetzt werden. Ausnahmen werden durch Beschluss der Eishockeykommission,

Ab der kommenden Saison gilt folgende Regelung:

Wechselspieler: In der U20 und der U17 dürfen max. 5 + 2 Wechselspieler gemeldet werden, egal ob diese Spieler Hochspieler sind oder nicht.
Fest gemeldete Spieler: Die Anzahl der Spieler, welche in der U15 – U9 fest gemeldet werden müssen, reduziert sich auf 10 + 1. Diese Spieler dürfen keine Förderlizenz besitzen und müssen Spieler dieser Altersklasse sein. (keine Hochspieler o.ä.)


Downloads
Datei Beschreibung Datum
BEV Dufst - 2023-2024 13.10.2023
BEV Dufst - Anlage G
(Förderlizenz Frauenmannschaften)
19.04.2022
BEV Dufst - Anlage V 3
(Förderlizenz Torhüter des Kooperationspartners)
19.04.2022
BEV Dufst - Anlage W
(Förderlizenz Spieler des Kooperationspartners)
19.04.2022
BEV Dufst - Anlage Z
(Förderlizenz)
12.10.2023
BEV Dufst Anlage R
(Sondergenehmigung Frauen / U15)
28.09.2022